Sicherheit geht uns alle an
Information für Behörden
Bitte gehen Sie davon aus, daß sich ein Fachhändler für Feuerzeuge seiner Pflichten bewußt ist. Kein Händler wird wissentlich ein unsicheres Produkt in Verkehr bringen.
Wenn Sie der Meinung sind, daß ein Produkt lieber nicht in Verkehr gebracht werden sollte, wird ein konstruktives Gespräch mit dem Händler sicher zu einer Übereinkuft führen.
Betreiben Sie Aufklärung. Das bringt alle weiter zu einer sicheren Welt.
Streichhölzer
Streichhözer sind beliebte Spielzeuge für Kinder. Leider werden gerade in Kindergärten die Kinder an Streichhölzer herangeführt ohne den notwendigen Respekt zu vermitteln. Für Streichhölzer gilt das gleiche wie für Feuerzeuge!
Es sollte ausgeschlossen sein, daß Streichhözer an Kinder abgegeben werden.
Schon im Struwwelpeter heißt es: Messer-Gabel-Schere-Licht, sind für keine Kinder nicht.
Wichtiger Hinweis für den Vertrieb von Feuerzeugen
Allen Feuerzeugen liegen Sicherheits- Bedien- und Warnblätter in ausreichender Anzahl bei.
Als Wiederverkäufer sind Sie verpflichtet, diese Hinweise dem Käufer oder Endverbraucher auszuhändigen und ihn über die Funktionsweise der Feuerzeuge aufzuklären.
Die Abgabe von Feuerzeugen oder Tabakwaren an Kinder sollte ausgeschlossen sein. Feuerzeuge sind kein Spielzeug! Bitte unterrichten Sie Ihre Kunden von Ihrer besonden Fürsorgepflicht.
Bei Feuerzeugen für Sammlerzwecke, die nicht zum regulären Gebrauch gedacht sind, empfehlen wir dem Verbraucher das Gas zu entfernen und damit Gefahren für Dritte zu minimieren.
Für nähere Informationen bzw. konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.